Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Art der Aufwendung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die Kirchensteuer ein, die Sie 2019 gezahlt haben (z. B. voraus-/ nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen).
Kirchensteuerzahlungen, die Sie bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung erfasst haben, geben Sie hier nicht noch einmal ein.
Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist, tragen Sie hier ebenfalls nicht ein.