Geben Sie hier eine Kurzbezeichnung für Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit an, z. B. Architekturbüro, Arztpraxis, Schreibwarengeschäft usw.
Für jeden Betrieb müssen Sie eine gesonderte "Anlage EÜR" abgeben. Anders als beim Umsatzsteuerrecht dürfen mehrere Betriebe hier nicht zusammengefasst werden.
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