Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen.
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) sind u.a.:
Pflege- und Betreuungsleistungen,
Aufwendungen für Heimunterbringung
Ausgaben für den Unterhalt einer bedürftigen Person
andere außergewöhnliche Belastungen, wie
Krankheitskosten
Ausgaben für Hilfsmittel und Heilmittel
Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der Geburt
Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung (Naturkatastrophen)
Bestattungskosten
Wichtig: Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Anteil der Kosten selbst übernimmt. Es werden daher nur die Aufwendungen berücksichtigt, die die zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind.
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