Geben Sie auch das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.
Eine Eintragung kann nur dann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.
Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.
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