Geben Sie hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2017 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur ein halber Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2017 gestorben, erhalten Sie den vollen Kinderfreibetrag.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware