Tragen Sie hier die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn eine, die Ihnen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Anzahl "U" (=Unterbrechungen) bescheinigt wurden.
Nummer 2 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"
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