Geben Sie die Anzahl der Personen an, die neben Ihnen und ggf. Ihrer Ehefrau im Jahr 2013 die hilflose Person gepflegt haben und die hierfür ebenfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages erfüllen.
Vorsicht! Teilen Sie sich die Pflege gleichzeitig oder nacheinander mit anderen Personen, wird der Pflegepauschbetrag von 924 Euro für die gepflegte Person nach der Anzahl der pflegenden Personen gekürzt.
Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.
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