Tragen Sie den erhaltenen Gewinn ein, den Sie für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten haben.
Hierzu gehören alle Einkünfte,
die als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt wurden,
die eine Zusammenballung von Einkünften darstellen oder
die von der laufenden Tätigkeit klar abgrenzbar sind.
Diese Einkünfte unterliegen einem ermäßigten Steuersatz, wenn die Tätigkeit mindestens zwei Veranlagungszeiträume ausgeübt wurde und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.
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