Geben Sie hier bitte die Größe Ihrer Zweitwohnung an.
Nach der neusten Rechtssprechung muss das Finanzamt nur Wohnungen mit einer "angemessenen" Wohnungsgröße steuerlich anerkennen. Als angemessen gilt eine Zweitwohnung mit 60 qm Wohnfläche für eine Einzelperson.
(BFH 09.08.2007, VI R 10/06)
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