Hier wird die Summe der AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter ausgewiesen, die Sie in den Bereichen "Gebäude" und "Andere unbewegliche Wirtschaftgüter (z.B. Grundstücksgleiche Rechte)" erfasst haben.
Auf die Anlagegüter im Bereich "Grund und Boden" können dagegen keine AfA geltend gemacht werden.
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