Tragen Sie hier die Anzahl der An- und Abreisetage ein.
Je nach Dauer Ihrer Abwesenheit und je nach Land steht Ihnen ein unterschiedlich hoher Verpflegungspauschbetrag zu. Die Abwesenheit beginnt in der Regel mit dem Verlassen der Erstwohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht wird, spielt dabei keine Rolle. Allerdings könenn Sie nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am Beschäftigungsort Pauschbeträge für Verpflegung von der Steuer absetzen.
Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland beträgt der Verpflegungspauschbetrag für einen vollen Kalendertag 24 Euro. An den An- und Abreisetagen (Heimfahrten) wird seit 2014 ein Verpflegungspauschbetrag von 12 Euro pro Tag gewährt, ohne dass es auf die Abwesenheitsdauer ankommt.
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