Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen wollen.
Erstmals werden vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2017 eingezahlt wurden, vom Anbieter elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Für das Jahr 2017 werden Sie also keine "Anlage VL" in Papierform mehr bekommen.
Angaben auf den folgenden Seiten sind nur notwendig, wenn SteuerGo prüfen soll, ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
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