Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2016 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2016 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
Wählen Sie "eingetragene Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2016 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2017 aufgelöst wurde.
Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2016 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2016 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2016 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware