(2025)
Wie hoch ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine besondere Steuerregelung für Erträge aus thesaurierenden oder teilthesaurierenden Fonds. Seit 2019 wird sie jährlich erhoben und stellt eine vorweggenommene Besteuerung von künftig erwarteten Wertsteigerungen dar.
Wichtig: Die Vorabpauschale wird bei der Veräußerung der Fondsanteile vom tatsächlichen Verkaufsgewinn wieder abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale richtet sich nicht nach tatsächlich erzielten Gewinnen, sondern wird nach folgender Formel ermittelt:
Vorabpauschale = 70 % des Basiszinses × Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn
- Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank zum 2. Januar festgelegt.
- Die Vorabpauschale ist auf den sogenannten Basisertrag begrenzt. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem ersten und letzten Rücknahmepreis im Jahr, zuzüglich eventueller Ausschüttungen.
- Gibt es keinen Rücknahmepreis, wird der Börsen- oder Marktpreis verwendet.
Auf die errechnete Vorabpauschale wird dann die Abgeltungsteuer von 25 % fällig – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wann gilt die Vorabpauschale als zugeflossen?
Die Vorabpauschale wird nicht sofort, sondern immer zum ersten Werktag des Folgejahres als Ertrag erfasst. Das regelt § 18 Abs. 3 InvStG.
- Basiszins (2.1.2025): 2,53 %
- 70 % davon: 1,771 %
- Fiktiver Zufluss: 2.1.2026