Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu weniger als 75% erfüllt hat.
Sie können dann (ohne Zustimmung des anderen Elternteils) den vollen Kinder- und Erziehungsfreibetrag beanspruchen. Der andere Elternteil erhält für dieses Kind keine Freibeträge.
Werden die vollen Freibeträge beantragt, dann wird sowohl der volle Kindergeldanspruch als auch die vollen Kinderfreibeträge in der Steuererklärung berücksichtigt.
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