Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.
die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 10.1.2014.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware