Wenn in diser Zeile Großbuchstaben eingetragen wurde, geben Sie diese bitte an.
Der Großbuchstabe S wird eingetragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug des ersten Dienstverhältnisses berechnet wurde, aber ohne die Berücksichtigung von Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen in dem Kalenderjahr.
Der Großbuchstabe M wird eingetragen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewertende Mahlzeiten erhalten haben.
Der Großbuchstabe F wird eingetragen bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers durch ein vom Arbeitgeber gestelltes Beförderungsmittel. Dies gilt auch für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.
"Großbuchstaben (S, M, F)"
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