Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie sich mindestens 8 Stunden außerhalb Ihrer Familienwohnung (Erstwohnung) aufgehalten haben.
Je nach Dauer Ihrer Abwesenheit steht Ihnen ein unterschiedlich hoher Verpflegungspauschbetrag zu.
Die Abwesenheit beginnt in der Regel mit dem Verlassen der Erstwohnung und endet mit der Rückkehr in dieselbe. Wodurch die Abwesenheit verursacht wird, spielt dabei keine Rolle.
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