Geben Sie an, in welcher Höhe Aufwendungen für Ihren Umzug entstanden sind.
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
Umzugskostenpauschale - Umzug bis 28.02.2014: 695 Euro bzw. 1.390 Euro Verheiratete
Umzugskostenpauschale - Umzug ab 01.03.2014: 715 Euro bzw. 1.426Euro Verheiratete
Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug bis 28.02.2014: 306 Euro pro Person
Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug ab 01.03.2014: 315 Euro pro Person
Kosten für eine Umzugsfirma
Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhüllen
Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
Gebühren für Halteverbotsschilder
Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
Kosten für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder (max. 1.805 Euro)
Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen
Aufwendungen für das Abnehmen/ Ändern/ Anbringen von Gardinen, Rollos, Vorhängen
Aufwendungen für den Abbau/ Anbau von Einrichtungsgegenständen wie Herd, Lampen, Antenne etc.
Aufwendungen für einen neuen Telefonanschluss
Gebühren für das Ändern von Dokumenten (Ausweis)
Gebühren für das Ummelden des PKW
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