Es kann vorkommen, dass Ihre Erklärung beim zuständigen Finanzamt zunächst nicht gefunden wird. Möglicherweise wurde sie noch keiner oder einer anderen Steuernummer zugeordnet.
Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.