Bei der Online-Abgabe mit eigenem ELSTER-Zertifikat übermitteln Sie Ihre Steuererklärung mit SteuerGo sicher und verschlüsselt an die Finanzverwaltung. Ein zusätzlicher Ausdruck mit Unterschrift und ein Postversand sind nicht erforderlich.
Nach der erfolgreichen Übermittlung steht Ihnen unter „Steuererklärung abgeben“ die Empfangsbestätigung als PDF-Datei zur Verfügung:
Laden Sie die vollständige Empfangsbestätigung herunter und bewahren Sie diese als Übermittlungsnachweis auf.
Was gilt bei einer Mahnung trotz erfolgreicher Abgabe?
Legen Sie Ihrem Finanzamt die Empfangsbestätigung vor und bitten Sie ausdrücklich um Prüfung des Eingangs und Verbleibs anhand des Transfertickets. Beachten Sie gesetzte Fristen.
Übermitteln Sie die Erklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.
Fordert das Finanzamt Belege an, können Sie diese über die elektronische Belegnachreichung von SteuerGo übermitteln.