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SteuerGo FAQs

 


Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung ändern möchten, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob Sie die Erklärung bereits übermittelt haben und ob ein Steuerbescheid vorliegt.

Erneute Abgabe der Steuererklärung

Was gilt vor der ersten Übermittlung?

Solange Sie Ihre Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt haben, können Sie Ihre Angaben in SteuerGo ändern. Prüfen Sie anschließend Ihre Eingaben und geben Sie die Erklärung elektronisch ab.

Was gilt nach der Übermittlung?

Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ändern Sie Ihre Angaben in SteuerGo und übermitteln Sie die vollständige, korrigierte Steuererklärung erneut elektronisch.

Informieren Sie das Finanzamt zusätzlich kurz darüber, dass die neue Übermittlung die bisherige Erklärung berichtigt und welche Angaben Sie geändert haben.

Dabei reichen Sie eine neue Fassung ein, die in der Regel für die weitere Bearbeitung herangezogen wird.

Wichtig
Was gilt bei einer Mahnung trotz erfolgreicher Abgabe?

Eine Empfangsbestätigung mit Transferticket dokumentiert den erfolgreichen Eingang Ihrer Steuererklärung auf den ELSTER-Servern der Finanzverwaltung. Eine Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Erklärung nicht übermittelt wurde.

Legen Sie Ihrem Finanzamt die Empfangsbestätigung vor und bitten Sie ausdrücklich um Prüfung des Eingangs und Verbleibs anhand des Transfertickets. Beachten Sie gesetzte Fristen.

Übermitteln Sie Ihre Erklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.

Was gilt nach dem Steuerbescheid?

Liegt Ihnen bereits ein Steuerbescheid vor, legen Sie bei Änderungswünschen in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein. Benennen Sie dabei die gewünschten Änderungen. Eine erneute Übermittlung allein ersetzt keinen fristgerechten Einspruch.

Eine Vorlage finden Sie unter „Einspruch wegen Irrtums“.

Wer hilft bei technischen Fragen?

Bei Fragen zur Bedienung von SteuerGo hilft Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@steuergo.de.

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