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SteuerGo FAQs

 


Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn Sie nach der elektronischen Abgabe einen Fehler entdecken oder Angaben ergänzen möchten, können Sie Ihre Steuererklärung mit SteuerGo korrigieren. Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, ob bereits ein Steuerbescheid vorliegt.

Was gilt vor dem Steuerbescheid?

Ändern Sie Ihre Angaben in SteuerGo und übermitteln Sie die vollständige, korrigierte Steuererklärung erneut elektronisch an das Finanzamt.

Erneute Übermittlung der korrigierten Steuererklärung

Informieren Sie das Finanzamt zusätzlich kurz darüber, dass die neue Übermittlung die bisherige Erklärung berichtigt und welche Angaben Sie geändert haben.

Bei einer erneuten Übermittlung reichen Sie eine neue Fassung ein, die in der Regel für die weitere Bearbeitung herangezogen wird.

Wichtig
Was gilt bei einer Mahnung trotz erfolgreicher Abgabe?

Eine Empfangsbestätigung mit Transferticket dokumentiert den erfolgreichen Eingang auf den ELSTER-Servern der Finanzverwaltung. Eine Mahnung bedeutet daher nicht automatisch, dass Ihre Erklärung nicht übermittelt wurde.

Legen Sie Ihrem Finanzamt die Empfangsbestätigung vor und bitten Sie ausdrücklich um Prüfung des Eingangs und Verbleibs anhand des Transfertickets. Beachten Sie gesetzte Fristen.

Übermitteln Sie Ihre Erklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.

Was gilt nach dem Steuerbescheid?

Liegt Ihnen bereits ein Steuerbescheid vor, legen Sie bei Änderungswünschen in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein. Benennen Sie dabei die gewünschten Änderungen. Eine erneute Übermittlung allein ersetzt keinen fristgerechten Einspruch.

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