Wenn Sie für einen Altersvorsorgevertrag den zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht geltend machen wollen, dann wählen Sie hier "nein" aus.
Wenn Sie die staatlichen Zulagen und/oder den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG nicht in Anspruch genommen haben, wird die Rente aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem Ertragsanteil versteuert. Sie erhalten dann aber keine Zulage und können die geleisteten Beiträge in den Riester-Vertrag steuerlich nicht geltend machen.
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