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   		  		    (2017)		  
			Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. SteuerGo fragt in diesem Fall auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.
Hier finden Sie eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.