Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (z.B. Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung, Mobilitätsbeihilfen) hier ein.
Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier bitte nicht noch einmal ein.
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