Setzen Sie hier ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke i.S. § 51 AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
Bei Spenden bis 200 Euro genügt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.
Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten:
SOS Kinderdörfer e.V.
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Tierärzte ohne Grenzen e.V.
Aktion Deutschland Hilft e.V.
Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Kindernothilfe e.V.
Welthungerhilfe e.V.
UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
Beratungsstellen für Drogensüchtige
Forschungsinstitute
Kunstausstellungen
Kunstsammlungen
Museen
Theater
Universitäten
Gesangsvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
Musikvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä. werden steuerlich nicht berücksichtigt.
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