Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2016 erstmalig Angaben zu einer Behinderung machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Schwerbehindertenausweis oder
Bescheid des Versorgungsamtes oder
Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe III
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