Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2016 erstmalig den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträgers
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