Geben Sie die möglichst genaue Beschreibung des Bewirtungsaufwandes an.
Ihre Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden und Mitarbeitern können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn die Bewirtung aus beruflichen Gründen erfolgt.
Machen Sie auch möglichst genaue Angaben über den Inhalt des Gespräches, z. B. "Terminplanung, Projektstart". Steuerlich absetzbar sind u.a.:
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Mitarbeiterbeurteilung
Projektabschluss
Team-Meeting
Schulung von Mitarbeitern
Kundengespräch
Kosten für Garderobe
Kosten für Toilette
Trinkgelder
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware