Geben Sie hier die im Jahr 2016 gezahlten Versicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).
Erfassen Sie hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.
Die Eingabe wird in Zeile 19 der "Anlage Vorsorgeaufwand" übertragen.
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