Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie sich mindestens 8 Stunden außerhalb Ihrer Familienwohnung (Erstwohnung) aufgehalten haben.
Je nach Dauer Ihrer Abwesenheit und je nach Land steht Ihnen ein unterschiedlich hoher Verpflegungspauschbetrag zu. Die Abwesenheit beginnt in der Regel mit dem Verlassen der Erstwohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht wird, spielt dabei keine Rolle.
Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland beträgt der Verpflegungspauschbetrag für einen vollen Kalendertag 24 Euro.
An den An- und Abreisetagen (Heimfahrten) wird seit 2014 ein Verpflegungspauschbetrag von jeweils 12 Euro gewährt, ohne dass es auf die Abwesenheitsdauer ankommt.
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