Wählen Sie hier aus, in welchem Verwandschaftsverhältnis die unterstützte Person zu Ihnen steht.
Nicht unterhaltsberechtigte Personen sind
Geschwister,
Schwiegerkinder,
Tante und Onkel,
Nichte und Neffe,
Cousin und Cousine,
Stiefvater und -mutter,
Verlobte und Verlobter.
Unterhaltsleistungen an Verwandte, die Ihnen gegenüber nicht unterhaltsberechtigt sind, sind seit 1996 steuerlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Finanzverwaltung erkennt die Unterhaltsleistungen steuerlich nur an, wenn auf Grund der Unterhaltsleistung öffentliche Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II) gekürzt oder nicht gewährt wurden.
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