Wählen Sie hier aus, ob während des gesamten Jahres 2016 ein gemeinsamer Haushalt beider Elternteile bestanden hat.
Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2016 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
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