Geben Sie hier die Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder der Alterskasse für den Gartenbau an.
Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf.
Versicherte der Alterskasse sind kraft Gesetzes Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben, deren Unternehmen auf Bodenbewirtschaftung beruht und eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Darüber hinaus versichert sind die Ehegatten und die mitarbeitenden Familienangehörigen dieser Unternehmer.
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