Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu berufsbedingten Versicherungen als Werbungskosten abziehen wollen.
Deckt eine Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab, sind die Versicherungsbeiträge in jedem Fall als Werbungskosten abziehbar.
Handelt es sich um eine "gemischte" Versicherung, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt, dann können Sie nur den beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen.
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