Feldhilfe: (2015) Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Machen Sie hier bitte nur Angaben, wenn Sie im Laufe des Jahres 2015 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen sind.