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Field help: (2015) Not directly assignable income-related expenses

This text refers to the Steuererklärung 2015. You can find the version for the Steuererklärung 2025 at:
(2025): Not directly assignable income-related expenses

Tragen Sie hier alle Werbungskosten ein, die dem steuerfreien Arbeitslohn nicht direkt zugeordnet werden können. Diese sind im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufzuteilen.

Neben der Aufteilung des Arbeitslohns sind auch die dazugehörigen Werbungskosten auf die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen aufzuteilen. Dabei ist zuerst eine direkte Zuordnung vorzunehmen (z. B. Verpflegungsmehraufwendungen).

Die übrigen Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Berufsbekleidung) sind im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufzuteilen. Gleiches gilt für die steuerfreien Erstattungen der Werbungskosten durch den Arbeitgeber.

Liegen die gesamten verbleibenden Werbungskosten nach Abzug der Erstattungen (zu steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen) unterhalb des Arbeitnehmerpauschbetrages, ist der Pauschbetrag vorrangig bei den steuerpflichtigen Einnahmen abzuziehen.