Tragen Sie hier das Geburtsdatum der unterstützten Person ein.
Unabhängig vom Alter der unterstützten Person, sind Unterhaltsleistungen im Jahre 2015 bis zu höchstens 8.472 Euro steuerlich abzugsfähig (2014: 8.354 Euro; 2013: 8.130 Euro; 2010 bis 2012: 8.004 Euro).
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