Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherungen haben Sie bereits bei der Erfassung der Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Auf der folgenden Seite sind alle bereits erfassten Daten zusammengefasst.
Zusätzlich können Angaben zu freiwilligen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit erfassen
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