Hans Müller ging 2009 in Rente und erhielt 2025 eine Rente von 12.000 Euro. Bei einem Besteuerungsanteil von 58 % sind 6.960 Euro steuerpflichtig. Sein Freibetrag beträgt 5.040 Euro. Solange seine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) liegen, muss er keine Steuererklärung abgeben.
Geht Herr Müller erst 2025 in Rente und bezieht eine Jahresrente von 15.000 Euro, wären 12.525 Euro steuerpflichtig (83,5 %). Da er den Grundfreibetrag überschreitet, müsste er eine Steuererklärung abgeben.