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Ajutor pentru completare: (2016) Lohnersatzleistungen

Acest text se referă la Steuererklärung 2016. Versiunea pentru Steuererklärung 2024 o puteți găsi la:
(2024): Lohnersatzleistungen

Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen ESt1A) als auch in der Anlage N möglich.

Sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind ab 2015 ausschließlich im Mantelbogen einzutragen. Bitte nutzen Sie den Link, um die entsprechende Seite in unserem Programm aufzurufen!

Hintergrund für die Änderung war, dass z. B. ein Gewerbetreibender, der keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die Anlage N nicht allein deshalb einzureichen hat, weil entsprechende Angaben zu Einkommensersatzleistungen vorliegen. Vielmehr sollten derartige Leistungen in solchen Fällen auch im Hauptvordruck erklärt werden können, der ohnehin Bestandteil der Einkommensteuererklärung ist.