Wählen Sie als Antragsgrund "Freiwilligendienst " aus, wenn Ihr Kind im Jahr 2016 einen der folgenden Dienste absolviert hat:
ein freiwilliges soziales Jahr,
ein freiwilliges ökologisches Jahr,
einen Bundesfreiwilligendienst,
einen Europäischen Freiwilligendienst "Erasmus+",
einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst,
einen Freiwilligendienst "weltwärts" oder "aller Generationen",
einen anderen Dienst im Ausland gemäß § 5 Bundesfreiwilligendienstegesetz.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.
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