Setzen Sie hier ein Häkchen, um den Hinterbliebenenpauschbetrag für Ihr Kind zu beantragen.
Ein Hinterbliebenenpauschbetrag steht Ihrem Kind zu, wenn ihm laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.
Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträgers
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