Wählen Sie hier, ob Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen wollen:
bei im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder der EWR tätig sind.
Wichtig: Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind auf der Seite "Antrag auf inländische Steuerpflicht" anzugeben.
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