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SteuerGo FAQs

 


Field help: (2015) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anlage V -

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.

Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von SteuerGo standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.