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Field help: (2015) Unterhaltsleistungen

This text refers to the Steuererklärung 2015. You can find the version for the Steuererklärung 2024 at:
(2024): Unterhaltsleistungen

Hier können Sie Unterhaltsleistungen erfassen.

Einkünfte aus Unterhaltsleistungen sind nur steuerpflichtig, wenn der Unterhalt vom geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner gezahlt wird und Sie dem sog. "Realsplitting" zugestimmt haben (Zustimmung auf der Anlage U).

Erhaltene Unterhaltsleistungen sind maximal bis zu einem Betrag von 13.805 Euro zzgl. übernommener Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerpflichtig. Der geschiedene oder getrennt lebende Ehe-/Lebenspartner kann die Zahlungen dann seinerseits als Sonderausgaben abziehen.