Wenn Sie 2015 einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (z.B. ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) hatten, wählen Sie "Ja" aus.
Wichtig: Der Anspruch auf Kindergeld wird automatisch anhand Ihrer Eingaben ermittelt und für die weitere Berechnung von SteuerGo zugrunde gelegt. Unter anderem sind folgende Eingaben für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldes notwendig:
Geburtsdatum
Aufenthaltsort während des Jahres 2015
Kindschaftsverhältnis zu Husband und Wife
Auch in der sogenannten Günstigerprüfung wird immer der Anspruch auf Kindergeld angesetzt. Ob Sie das Kindergeld tatsächlich erhalten haben bzw. wie viel Kindergeld ausgezahlt wurde, ist unerheblich.
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