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SteuerGo FAQs

 


Field help: (2015) Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II

Haben Sie im Jahr 2014 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.