Field help:
   		  		    (2015)		  
			Steuer-Id des geschiedenen Ehegatten		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Ihres geschiedenen Ehe-/Lebenspartners ein, an den Sie Unterhalt bezahlen. Die Identifikationsnummer besteht immer aus 11 Ziffern.

Ihr  geschiedener Ehe-/Lebenspartner muss Ihnen die Identifikationsnummer ("IdNr.") mitteilen. Er findet diese auch in seinem Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.
Sollten die Steuer-ID nicht vorliegen, kann die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Die Steuer-ID wird dann per Brief mitgeteilt.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.